Der Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz begrüßt Aufhebung des steirischen Bettelverbotes durch den Verfassungsgerichtshof der Republik Österreich!
Siehe dazu auch hier: Presseaussendung des Menschenrechtsbeirates der Stadt Graz
11.1.2013
Der Grazer Menschenrechtsbeirat hat sich wiederholt auf argumentativer Basis gegen Bettelverbote positioniert und sieht sich in seiner Argumentation durch das VfGH-Erkenntnis bestätigt. Bettelverbote sind überdies ein Widerspruch zum Selbstverständnis der Menschenrechtsstadt Graz. Sie stehen aber auch im eklatanten Widerspruch zur Charta des Zusammenlebens in Vielfalt des Integrationsressorts des Landes Steiermark. „Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis diese inakzeptablen Widersprüche beseitigt, sodass wir wieder mit Stolz von einer Menschenrechtsstadt Graz wie auch von einem glaubwürdigen Anspruch auf ein Zusammenleben in Vielfalt aller Menschen in unserem Lande sprechen dürfen”, so Lujansky-Lammer und Ehetreiber in ihrer Einschätzung der politischen Bedeutung des VfGH-Erkenntnisses.
Der VfGH stützt sich in seiner Argumentation – analog zur bereits erfolgten Aufhebung des Bettelverbotes in Salzburg – auf die Menschenrechtskonvention:
„Ein Bettelverbot ohne Ausnahme jedoch ist unsachlich und widerspricht der Menschenrechtskonvention.
In der Steiermark besteht ein solches Bettelverbot ohne Ausnahme. Dass Gemeinden die Möglichkeit haben, in “Erlaubniszonen” das Betteln zu gestatten, ändert daran nichts. Die Einrichtung solcher Erlaubniszonen ist nicht verpflichtend. Das Gesetz sieht also ein absolutes Bettelverbot vor. Die entsprechende Regelung im Steiermärkischen Landes‐Sicherheitsgesetz ist daher verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof hat weiters entschieden, keine Reparaturfrist zu geben, sondern die Vorgängerregelung des Landes‐Sicherheitsgesetzes wieder in Kraft zu setzen.“ (Presseinformation des Verfassungsgerichtshofes vom 10.1.2013; Auszug)
Das erfreuliche VfGH-Erkenntnis ist jedoch kein Anlass, die Hände in den Schoß zu legen, ganz im Gegenteil: „Als Grazer Menschenrechtsbeirat werden wir die BürgerInnen auch in Zukunft sachlich über das Thema Armut und Betteln informieren, zur eigenen Meinungsbildung ermuntern und für eine menschenwürdige Sozialpolitik eintreten, die auf keinen notleidenden Menschen vergisst oder gegen diese ohnehin sozial benachteiligten Menschen vorgeht!“, so Lujansky-Lammer und Ehetreiber zur Position des Menschenrechtsbeirates in dieser Frage. Der Menschenrechtsbeirat steht der Stadt Graz wie auch dem Land Steiermark zu diesem Thema gerne beratend zur Seite, um mittelfristig neue Wege im Umgang mit Armut und Betteln zu beschreiten!
Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz
Dr.in Elke Lujansky-Lammer
Vorsitzende des Grazer Menschenrechtsbeirates
Tel. 0316/380-15 36
menschenrechtsbeirat@etc-graz.at
und
Mag. Christian Ehetreiber
Koordinator der Arbeitsgruppe gegen das Bettelverbot
im Grazer Menschenrechtsbeirat
Tel. 0664/311 49 54
christian.ehetreiber@argejugend.at
Links
http://www.zusammenleben.steiermark.at/cms/beitrag/11562700/68684441
http://www.gegenbettelverbote.at
http://www.vfgh.gv.at/