Werner Anzenberger: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Jedem Menschen ein Leben in Freiheit, Frieden und Menschenwürde ermöglichen

10. Dezember 1948

Nach dem humanen Supergau eines einzigartigen Totalitarismus und eines weltumfassenden Krieges fanden sich weltumspannende Kräfte, welche die Existenz des Menschen auf eine neue Basis legen wollten.

Auf Initiative Eleanor Roosevelts, Menschenrechtsaktivistin, Diplomatin und Frau des verstorbenen Präsidenten der Vereinigten Staaten, Theodor Roosevelt, beschlossen und verkündigten die neugegründeten Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948 im Palais de Challiot in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Sie stand am (vorläufigen) Ende einer von der Aufklärung und der Moderne vorangetriebenen Entwicklung, die mit der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der Französischen Revolution 1797 ihren Anfang genommen hatte.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstand sich – wie es im Vorwort hieß – als der elementarste Grundrechtskatalog der Weltgemeinschaft, der ein „von allen Völkern und Nationen zu erreichendes gemeinsames Ideal“ umsetzen sollte. Die UN-Menschenrechtscharta will jedem Menschen die Möglichkeit einräumen, ein selbstbestimmtes Leben in Würde und Frieden zu führen. Die einzelnen Artikel sollen insbesondere auch als Grundrechte vor Eingriffe des Staates in die Rechtsposition des Einzelnen schützen, die nicht demokratisch legitimiert und nicht sachlich im Sinne des Wohles der Allgemeinheit gerechtfertigt werden können.

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren

Schon Artikel 1 der Charta hält klar und unmissverständlich fest: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen“. Die weltumfassenden Menschenrechte basieren im Wesentlichen auf drei Säulen: Der Freiheit, die allen Menschen Gewissens-, Religions-, Presse- und Meinungsfreiheit einräumt. Die Gleichheit, wonach alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz haben. Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politische oder sonstige Anschauung, nationale oder soziale Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstiger Stand rechtfertigen keinen Unterschied. Jeder Mensch genießt den gleichen Schutz vor allen Formen der Diskriminierung, die volle Gleichberechtigung von Mann und Frau ist garantiert. Und schließlich die Solidarität, die allen Menschen wirtschaftliche und soziale Rechte gewährt, sowie soziale Sicherheit, gerechte Bezahlung, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, Gesundheit und das Recht auf Zugang zur Bildung garantiert. Dazu kommt ein Asylrecht, das durch die Genfer Flüchtlingskonvention näher ausgestaltet ist.

Beitritt Österreichs zu den Vereinten Nationen

Österreich hatte zwar bereits am 24. Juni 1947 formell einen Antrag auf Aufnahme in die Vereinten Nationen gestellt, doch gestaltete sich der tatsächliche Beitritt auf Grund der Widerstände innerhalb des Sicherheitsrates, vor allem von Seiten der Sowjetunion, als schwierig. Offiziell wurde als Beitrittshindernis das Fehlen eines Staatsvertrages und damit die mangelnde Souveränität des Landes ins Treffen geführt. Der wahre Grund der Ablehnung lag aber in den zunehmenden Konflikten zwischen Ost und West. Immerhin wurde Österreich ab September 1947 ein Beobachterstatus am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York eingeräumt, und ab Juni 1953 eine vollständige Beobachtermission zuerkannt. Erst der Staatsvertrag von Wien am 15. Mai 1955 ermöglichte Österreich den Vollbeitritt zu den Vereinten Nationen, womit auch die vollwertige Trägerschaft der Menschenrechtserklärung verbunden war.

In Ausgestaltung der UN-Menschenrechtscharta hat Österreich in der Folge zahlreiche Menschenrechtsübereinkommen der Vereinten Nationen ratifiziert: für die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung, für bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, für die Rechte des Kindes, gegen Folter, über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und schließlich zum Schutz aller Personen vor dem Verschwinden lassen.

1958: Österreich ratifiziert die EMRK

Die Menschenrechte der UN-Charta waren bloß deklaratorisch und damit für den Einzelnen nicht unmittelbar durchsetzbar. Umso mehr Bedeutung kam daher der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu, die sich ab 1949 entwickelte. Am 3. September 1958 ratifizierte das nunmehr souveräne Österreich die Konvention, ein wahrer Meilenstein in der Rechtsentwicklung der Republik und wiederum ein „Achter-Jahr“ an das zu gedenken lohnt. Sechs Jahre später wurde die EMRK in den Verfassungsrang erhoben und bildet seitdem den wichtigsten Grundrechtsbestand Österreichs. Die seit 1848 andauernde Entwicklung der Freiheitsrechte des Landes fand damit einen vorläufigen Abschluss.

„Im Zeitalter der Extreme. 1918 … 2018. Eine Publikationsreihe der ARGE Jugend auf Social Media.

Teil 1: Werner Anzenberger: Zeitsprünge: 1848, 1918, 1938, 1948 (1958), 1968. Essay zum Gedenkjahr 2018.

Werner Anzenbergers Text ist ein Auszug seines Essays „Zeitsprünge: 1848, 1918, 1938, 1948 (1958), 1968. Essay zum Gedenkjahr 2018“, den er für das Projekt „Im Zeitalter der Extreme. Demokratie im Widerstreit mit Diktaturen 1918…2018“ der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus zur Verfügung gestellt hat. Wir bedanken uns herzlich bei Werner Anzenberger für diesen Beitrag und ganz besonders für die jahrzehntelange Zusammenarbeit in der zeitgeschichtlichen Erinnerungs- und Gedenkarbeit! Den gesamten Essay „Zeitsprünge…“ finden Sie unter folgendem Link:

Zeitsprünge: 1848. 1918. 1938. 1948 (1958). 1968 – Essay zum Gedenkjahr 2018

Link zum Global Marshall Plan

 

Prof. DDr. Werner Anzenberger, geb. 1963, ist Jurist und Historiker. Er arbeitet als Bereichsleiter Soziales und Stabsstellenleiter Außenstellen der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark. Sein historischer Forschungsschwerpunkt fokussiert den Austrofaschismus und den Nationalsozialismus. Von seinen zahlreichen Publikationen seien zwei herausgegriffen, die wir als „zeitgeschichtliche und demokratiepolitische Brücke“ zu unserer ARGE Jugend wie auch zum Thema unserer Wanderausstellung „Im Zeitalter der Extreme“ bezeichnen dürfen:

  1. Widerstand für eine Demokratie. 12. Februar 1934 (Graz 2004) [gemeinsam mit Martin F.  Polaschek]
  2. Die Eisenstraße 1938-1945. NS-Terror – Widerstand – Neues Erinnern (Graz 2013) [Hrsg. gemeinsam mit Christian Ehetreiber und Heimo Halbrainer]

Nähere Informationen: https://www.werneranzenberger.at/

Bildrechte: Mit bestem Dank an das Team von Kenne deine Rechte des ETC Graz