Wählen ist eine Bürgerpflicht? Selbstverständlich!

Genau mit den ersten Hochrechnungen nach einer Wahl kommt schon automatisch die Feststellung, dass viel weniger Menschen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, als dazu berechtigt waren. Besonders deutlich zeigte sich das Desinteresse bei den Europawahlen im Jahr 2014. Weniger als die Hälfte der österreichischen Wahlberechtigten fand den Weg in ein Wahllokal. Vor vier Wochen beim ersten Durchgang der Bundespräsidentenwahl lag die Wahlbeteiligung bei 68,5%.

In Österreich distanziert man sich von der allgemeinen Wahlpflicht und beruft sich auf das Wahlrecht. Jedoch bis zum Jahr 1992 konnten die Länder sich auf das Bundesverfassungsgesetz berufen und die Wahlpflicht verordnen. Mit dieser Aufhebung kamen auch spürbare Folgen.

Der Staat schreibt seinen BürgerInnen viele Pflichten vor. Es gibt eine allgemeine Schulpflicht, die BürgerInnen sind verpflichtet Steuern zu zahlen und Verkehrsverordnungen regeln das Verhalten auf der Straße. Die BürgerInnen haben somit das Recht und die Pflicht Auskunft zu geben, welche Vertreter und Vertreterinnen sie in der Regierung haben wollen. Ein Recht, das seit der Revolution im Jahr 1848 errungen wurde, muss unbedingt verteidigt werden!!!

B.R.